mobile hundeschule essen

Mobile Hundeschule Essen
Dein Hundetrainer in Borbeck

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Die folgenden AGB sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit der Hundeschule Haberland (HH).


§2

Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der HH steht grundsätzlich allen Hundebesitzern offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.


§3

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Vordruck „Kursanmeldung“. Bei Minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Durch die Unterschrift auf dem Vordruck „Kursanmeldung“ gelten die AGB als angenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.


§4

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet der HH mitzuteilen, inwieweit sein Hund aggressiv, ängstlich oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Ebenso sind akute Erkrankungen oder chronische Erkrankungen der HH mitzuteilen. Die HH behält sich das Recht vor, einen kranken Hund zur Teilnahme an Kursen zuzulassen.


§5

Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen durch den Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Es steht der HH frei, eine Unterrichtsstunde vorher zu beenden, sollte der Hund Streßsymthome etc. zeigen. Eine Neuberechnung der Stunde steht der HH frei. Ein Anspruch auf eine Neuberechnung besteht jedoch nicht.


§6

Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem o. g. Trainingsgelände bzw. Halle. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, die Anweisungen der HH zu befolgen. Hundebesitzer, die gegen diese Anweisungen verstoßen, können von den Kursen ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem Zahlungspflicht auch für die noch nicht in Anspruch genommenen Unterrichtsstunden.


§7

Die Teilnahme an den Gruppen- und/oder Spielstunden und allen sonstigen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Jeder teilnehmende Hund muss daher eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Bei Kämpfen/Rangeleien unter den Hunden haftet der jeweilige Hundebesitzer für etwaige Verletzungen am Hund/am Menschen. An den Spielstunden dürfen nur Hunde teilnehmen, die sozialverträglich sind. Aggressive Hunde dürfen nicht teilnehmen.


§8

Die Teilnahme von Kindern unter 12 Jahren am Übungsbetrieb ist untersagt. Die Erlaubnis für das Führen des Hundes muss durch die HH gegeben werden. Die Kinder haben den Anweisungen der HH Folge zu leisten.


§9

Die Teilnahme von Kindern an den Spielstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Kindern unter 12 Jahren ist die Teilnahme untersagt. Eine Berechtigung kann nur durch die HH erteilt werden. Die Eltern haften für ihre Kinder. Etwaige Verletzungen der Kinder durch die teilnehmenden Hunde gehen zu Lasten der Haftpflichtversicherung des Hundebesitzers. Die HH haftet daher nicht bei Verletzungen der Kinder. Die Kinder haben den Anweisungen der HH Folge zu leisten.


§10

Die HH haftet nicht für Schäden, den Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen oder Tieren.


§11

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termins muss 24 Stunden vorher von dem Hundebesitzer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.


§12

Familienmitglieder oder andere Begleitpersonen handeln bei Betreten des Übungsgeländes oder der Halle auf eigene Gefahr.


§13

Schwangere Hundebesitzer handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes. Die HH haftet nicht bei Beeinträchtigung/Verletzungen des ungeborenen Kindes und der Mutter.


§14

Das Begehen und Überklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.


§15

Das Übungsgelände ist von Hundekot frei zu halten. In der Halle muss Kot sowie Urin in die dafür bereitgestellten Tonnen entsorgt werden.


§16

Das Betreten des Übungsgelände ist NUR während der offiziellen Trainingseinheiten gestattet. Die HH haftet nicht für Schäden an Hund und Mensch. Außerhalb der Trainingseinheiten sind das Betreten und die Nutzung des Geländes/der Halle untersagt.


§17

Werden Hunde auf dem Gelände/Halle abgeleint um miteinander zu spielen, so handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die HH haftet nicht für Schäden an Hund oder Mensch.


§18

Werden vom Hundehalter Übungen mit dem Hund ohne Leine verlangt, so kann der Hundehalter dies ablehnen, wenn er sich seines Hundes nicht sicher ist. Die Übungen werden vom Hundehalter eigenverantwortlich ausgeführt.


§19

Die Teilnahme an den Mobility/Dogdance-Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung des Hundebesitzers. Die HH haftet nicht für Verletzungen und/oder gesundheitlichen Folgen/Spätfolgen am Hund.


§20

Die Teilnahme von läufigen Hündinnen oder kranken Hunden an Kursen ist untersagt.


§21

Die Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder persönlich) für eine Veranstaltung/Seminar oder für einen Kurs ist verbindlich. Eine Absage ist spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Kursgebühr/Veranstaltungsgebühr zu 100 % fällig. Eine bereits entrichtete Gebühr wird bei Nichterscheinen des Teilnehmers nicht automatisch zurückerstattet.


§22

Bei Absage der HH aus widrigen Gründen (Witterungsbedingungen, Krankheit) werden bereits erhaltene Gebühren in voller Höhe zurück erstattet. Ein sonstiger Anspruch des Teilnehmers besteht nicht.


§23

Die HH übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.


§24

Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die durch die HH gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.


§25

Die HH ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.


§26

Die HH behält sich vor, Aufnahmen jeglicher Art von den Übungseinheiten bzw. Spielstunden zu machen. Mit einer Veröffentlichung dieser Aufnahmen erklärt sich der Kunde einverstanden.


§27

Private Ton- und Bildaufnahmen von den Übungseinheiten bzw. Spielstunden sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine Erlaubnis kann von der HH erteilt werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Erlaubnis der HH nicht gestattet. Stellt hingegen der Urheber das Material der HH zur Verfügung, so stimmt er damit einer Veröffentlichung durch die HH zu.


§28

Hundezubehör, Futter oder Spielzeug ist sofort in bar ohne Abzüge zu bezahlen.


§29

Sollten einzelne Klauseln der AGB rechtsunwirksam sein, so bleiben die anderen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.

Stand: 01/2015